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Verbands-Info

1.-31.Oktober als Abmeldezeitraum für Mannschaftsspieler

Vom 1.-31.Oktober gibt es für Mannschaftsspieler die Möglichkeit, sich von ihrem Stammverein abzumelden.

Gemäß den Bestimmungen §§ 50 und 51 der Wettspielordnung bewirkt eine eingeschriebene Abmeldung an den Stammverein ( und eine Kopie an den Landesverband) im Abmeldezeitraum 1.-31. Oktober eine sofortige Spielberechtigung für einen neuen Verein.

Für Abmeldungen außerhalb dieses Zeitraums ( vor dem 1.Oktober und nach dem 31.Oktober) benötigt man die Zustimmung des Stammvereins.

Wettspielordnung ( §§ 50 und 51)

Abmeldeformular

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