Gemäß den Bestimmungen §§ 50 und 51 der Wettspielordnung bewirkt eine eingeschriebene Abmeldung an den Stammverein ( und eine Kopie an den Landesverband) im Abmeldezeitraum 1.-31. Oktober eine sofortige Spielberechtigung für einen neuen Verein.
Für Abmeldungen außerhalb dieses Zeitraums ( vor dem 1.Oktober und nach dem 31.Oktober) benötigt man die Zustimmung des Stammvereins.