Zum Inhalt springen

Verbands-Info

Abmeldung und Übertrittsbestimmungen

Vom 1. - 31. Oktober gibt es wieder die Möglichkeit sich von seinem Stammverein als Mannschaftsspieler abzumelden.

Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, muss dies dem Verein im angegebenen Zeitraum bekanntgeben. Dazu gibt es ein Abmeldeformular, das am besten eingeschrieben dem Verein übermittelt werden muss. Eine Kopie davon ergeht an den StTV (per Fax - 03452/73660-6, Mail - office@tennissteiermark.at  - oder per Post - Rudolf-Hans-Bartsch-Gasse 16, 8430 Leibnitz).

Eine Freigabe durch den Verein kann nur abgelehnt werden, wenn die Abmeldung nicht innerhalb des Abmeldezeitraums (1. - 31. Oktober) erfolgt ist. In diesem Fall hat der Verein die Freigabeverweigerung dem Spieler innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Abmeldung mitzuteilen.

Im Einvernehmen mit seinem Verein kann sich ein Spieler auch außerhalb des Abmeldezeitraums als Spieler abmelden.

Alle Übertrittsbestimmungen sind in den §§ 50 - 52 der Wettspielordnung geregelt.

Abmeldeformular

Top Themen der Redaktion

ÖM U14 in Leibnitz

Die Österreichischen Jugend-Hallenmeisterschaften wurden im LLZ mit hochklassigen Finalspielen abgeschlossen.