Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will, muss dies dem Verein im angegebenen Zeitraum bekanntgeben. Dazu gibt es ein Abmeldeformular, das am besten eingeschrieben dem Verein übermittelt werden muss. Eine Kopie davon ergeht an den StTV (per Fax - 03452/73660-6, Mail - office@tennissteiermark.at - oder per Post - Rudolf-Hans-Bartsch-Gasse 16, 8430 Leibnitz).
Eine Freigabe durch den Verein kann nur abgelehnt werden, wenn die Abmeldung nicht innerhalb des Abmeldezeitraums (1. - 31. Oktober) erfolgt ist. In diesem Fall hat der Verein die Freigabeverweigerung dem Spieler innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Abmeldung mitzuteilen.
Im Einvernehmen mit seinem Verein kann sich ein Spieler auch außerhalb des Abmeldezeitraums als Spieler abmelden.
Alle Übertrittsbestimmungen sind in den §§ 50 - 52 der Wettspielordnung geregelt.