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Verbands-Info

Energiekostenausgleich für gemeinnützige SportstättenbetreiberInnen jetzt zu beantragen

Ein gewichtiger Teil der Energiemehrkosten in der Energiekrise soll SportstättenbetreiberInnen ersetzt werden.

ÖTV-Präsident Martin Ohneberg freut sich über die Realisierung des Energiekostenausgleichs für gemeinnützige SportstättenbetreiberInnen.

Ab sofort können gemeinnützige SportstättenbetreiberInnen den Energiekostenausgleich beantragen. Der Energiekostenausgleich orientiert sich in weiten Teilen am Energiekostenzuschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft. Demnach erhalten gemeinnützige SportstättenbetreiberInnen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.

Die Förderung gliedert sich in drei Phasen, wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40 Prozent und in Phase 2 sowie 3 zu 70 Prozent ausgeglichen werden. Ab sofort kann bis zum 10. März 2023 für die erste Förderperiode (zweites Halbjahr 2022) ein Antrag gestellt werden. Als abwickelnde Stelle fungiert die Bundes-Sport GmbH.

Die Bundes-Sport GmbH hat mittlerweile ein Anleitungsvideo für die Befüllung des Antragsformulars erstellt. Hier gibt es die Erklärung:

„Wir bedanken uns herzlich bei Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler für die ersehnte Umsetzung des Energiekostenausgleichs – und bei Sport-Austria-Präsident Hans Niessl für die Unterstützung und die gemeinsamen Bemühungen“, betonte ÖTV-Präsident Martin Ohneberg. „Wir haben die Politik bereits seit März 2022 auf die bedrohliche, dramatische Situation für alle Sportvereine und Hallenbetreiber aufmerksam gemacht, monatelang auf die Dringlichkeit hingewiesen und auf eine Lösung gepocht. Es freut uns und es ist ungemein wichtig, dass es nun eine solche Lösung gibt“, so das heimische Verbandsoberhaupt. Auch ÖTV-Geschäftsführer Wirtschaft Thomas Schweda bedankte sich „für die positive Unterstützung und dass auch für die gemeinnützigen Vereine hiermit etwas getan wird.“

Die Steuerberatungskanzlei TPA hat an einer Darstellung der Situation für die Vereine gearbeitet und die bestehende Unterlage mit den neuesten Infos ergänzt. Hier geht es zur Unterlage.

Weitere Informationen auf: https://www.sportaustria.at/energiekosten

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