Steirischer Tennisverband
COVID-19 Liga

Mannschaftsmeisterschaften

Da die neuen Lockerungen für den Tennissport leider Verschärfungen bedeuten, mussten auch die Corona-Zusatzregeln für die Meisterschaft adaptiert werden.
Verfasst von: Stefan Schuh, 18.05.2021

Die Vorfreude auf die Lockerungen war groß und die Mannschaftsmeisterschaften standen, nach der Termin-Verlegung nach hinten, in den Startlöchern. Zur großen Verwunderung bedeuten die neuen "Lockerungen" nun massive Verschärfungen für den Tennissport, der seit Jänner im Freien ohne jegliche Tests durchführbar war. 

Nach reiflicher Überlegung entschied sich der STTV dennoch, in seiner Aufgabe als Ermöglicher des Sports, eine Meisterschaft anzubieten. Somit war der Wettspielausschuss gefordert, die Corona-Bestimmungen für die Meisterschaft an die neue Verordnung anzupassen. 

 

Corona-Zusatzbestimmungen: 

Für die gesamte Mannschaftsmeisterschaft 2021 gelten alle Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen des ÖTV (siehe ÖTV-Website) sowie aktuell gültige Verordnungen der Bundesregierung. Aufgrund der erneut besonderen Situation kann der WSA auch kurzfristig bzw. während des laufenden Betriebs das Regulativ anpassen, um den geordneten Spielbetrieb sicherzustellen. Alle unten angeführten Punkte ersetzen bzw. ergänzen Paragraphen zum entsprechenden Thema in den Allgemeinen Durchführungsbestimmungen.

Besondere Covid-19-Regelungen

  1. Die für die Mannschaftsmeisterschaft 2021 vorgesehenen Spieltermine sind den geänderten Allgemeinen Durchführungsbestimmungen 2021 (§ 21 Meisterschaftstermine) zu entnehmen. Aufgrund der Verschiebungen bedingt durch die Covid-19-Verordnung der österreichischen Bundesregierung ersuchen wir zu beachten, dass die Runden-bezeichnungen der Termine für alle Meisterschaftbegegnungen nicht fortlaufend nummeriert sind.
  2. Die Mannschaftsmeisterschaft 2021 wird mit Einzel und Doppel gemäß DFB 2021 ausgetragen.
  3. Es gelten sämtliche Auf- und Abstiegsregelungen gemäß DFB 2021.
  4. Zurückziehungen von Mannschaften aus der Mannschaftsmeisterschaft 2021 des STTV werden bis spätestens 21.05.2021 24:00 Uhr und ausnahmslos in schriftlicher Form an office@tennissteiermark.at akzeptiert. Für die Zurückziehung wird keine Pönale gem. GO verrechnet.
  5. Zieht ein Verein seine Mannschaft gem. Punkt 4 zurück, kann diese Mannschaft in der Saison 2022 eine Klasse tiefer als 2021 wieder in den Meisterschaftsbetrieb einsteigen. Der direkte Klassenerhalt ist nicht möglich.
  6. Eine einzelne Meisterschaftsbegegnung kann coronabedingt bis maximal 24h vor dem geplanten Spielbeginn pönalefrei abgesagt werden. Die Absage hat in schriftlicher UND telefonischer Form an die gegnerische Mannschaft und in schriftlicher Form an den STTV zu erfolgen. Bei einer derartigen Absage wird die betroffene Begegnung zu Null gegen die absagende Mannschaft strafverifiziert.
  7. Die Hallenpflicht für Landesligen A, für die sie laut DFB 2021 vorgesehen ist, bleibt bestehen. Die Hallenpflicht für die Landesliga B der Allgemeinen Klasse entfällt, da einige Hallen während der Sommersaison nicht öffnen werden.
  8. Eine Tennisanlage darf nur mit gültiger Zutrittsberechtigung (gemäß der jeweils geltenden Verordnung der Bundesregierung - GGG-Regel) betreten werden. Es ist auch möglich, einen Selbsttest vor Ort durchzuführen. Dieser gilt dann nur auf der speziellen Anlage und für die Dauer des Aufenthalts.
  9. Die Kontrolle der Zutrittstests im Rahmen der Mannschaftsmeisterschaft 2021 obliegt den jeweiligen nominierten Mannschaftsführern gemeinsam.
  10. Kann ein Spieler die GGG-Regel zum Spielzeitpunkt nicht erfüllen, ist er nicht spielberechtigt.
  11. Auf die jeweils geltenden Verordnungen der Bundesregierung für Veranstaltungen wird verwiesen.
  12. An Aufstiegsspielen in die Bundesliga kann eine Mannschaft, die Landesmeister 2021 wird, nur dann teilnehmen, wenn von der Bundesliga Aufstiegsspiele auch angeboten werden.
  13. Ergänzung zu Allg. DFB § 8 (Spielberechtigung): Ein Nichtösterreicher, der über keine Gleichstellung gem. WO des ÖTV verfügt, muss, um innerhalb der MMS des STTV 2021 spielberechtigt zu sein, § 8 entweder erfüllen, oder innerhalb der vergangenen 4 Jahre drei (Jugend 2) dementsprechende ununterbrochene Einsätze aufweisen.

Der Wettspielausschuss (Stand: 19. Mai 2021)

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